Unternehmen und deren Verantwortliche haben nach den internationalen Compliance-Vorgaben dafür Sorge zu tragen, dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße erfolgen. Werden entsprechende Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen nicht ergriffen, können Unternehmensleitung und auch das Unternehmen selbst zu Strafen und erheblichen Strafzahlungen verurteilt werden. Diese Vorgaben umfassen unter anderem die Einhaltung von Sanktionen, die Identifikation von politisch exponierten Personen (PEPs) und von wirtschaftlich Berechtigten zur Bekämpfung von Geldwäsche.
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