Ein externer Effekt, wie die Coronakrise, entsteht nicht innerhalb eines Wirtschaftssystems oder Marktes, sondern wirkt unverschuldet von außen auf die Unternehmen. Dies spielt aber bezogen auf die Einwirkungen zunächst keine Rolle, da die nötigen Mittel zur Abwehr der Krise dieselben sind, wie bei marktinternen Effekten. In der Krise würde man erwarten, dass über alle Gruppen hinweg die Insolvenzen zunehmen, in der Tendenz aber von großen zu kleinen Unternehmen in zunehmender Anzahl. Auffällig ist im Schaubild jedoch, dass diese Krise besonders zu Beginn die großen Unternehmen trifft. Welche Ursachen könnten dabei eine Rolle gespielt haben?
Der entscheidende Unterschied im Vergleich zu vorangegangenen Krisen, ist der massive Eingriff des Staates bzw. die staatlichen Hilfen. Die Ausgestaltung der ersten Überbrückungshilfen wurde u.a. anhand der Unternehmensgrößen festgelegt. Auf den ersten Blick könnte man annehmen, dass nur die kleinen Unternehmen von der Staatshilfe profitierten. Sicherlich wurde mit Lufthansa ein großes Unternehmen direkt mit einer staatlichen Beteiligung gerettet, aber diese Einzelfälle fallen bei der reinen Anzahl der Insolvenzen nicht ins Gewicht.
Wo könnten also die Gründe für die beobachteten Bewegungen liegen?
A.) Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Grundsätzlich steht diese Befreiung der Meldepflicht mind. seit Oktober nur denjenigen Unternehmen zu, die durch die COVID-19-Pandemie in Schieflage geraten sind. Ebenso verhält es sich bei der Beantragung der staatlichen Hilfen. Aufgrund des Kapitalbedarfs und/oder der Exponiertheit großer Unternehmen kann man annehmen, dass die Prüfung im Vorfeld eben sehr viel genauer stattgefunden hat. Die von der Regierung angekündigte Kulanz wurde in höherem Maße offenbar auf kleine Unternehmen angewandt. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sorgte dafür, dass diese Unternehmen im Markt verbleiben konnten.
B.) Unterschiedliche staatlichen Hilfen
Der Staat hat mit massiven Hilfen für eine Brechung der Pleitewelle gesorgt. Er hat dies bis zum Winter 2020 mit Überbrückungshilfen in unterschiedlicher Art mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Mitteln getan. Großen Unternehmen wurde leichter Zugang zu Krediten und Darlehen gewährt. Kleineren Unternehmen hingegen haben bis zu einer gewissen Grenze Soforthilfen in Form direkter Zahlungen erhalten. In der ersten Zeit des Shutdowns waren beide Instrumente nur bedingt geeignet die mittelgroßen Unternehmen zu unterstützen. Entscheidend ist jedoch: Kredite und Darlehen müssen irgendwann zurückgezahlt werden. Es ist also lediglich ein zeitlicher Aufschub gewährt worden. Mit zunehmender Länge der Krise wird für die Unternehmen das Risiko jedoch immer höher und der Kostendruck nimmt in Abhängigkeit der Größe überproportional zu. Das könnte dazu führen, dass trotz aller staatlicher Hilfen, große Unternehmen schneller aufgeben müssen, vor allem dann, wenn nicht absehbar ist, wie lange die Krise noch andauern wird.
Auch bezogen auf die staatlichen Erleichterungen, z.B. der Kurzarbeit profitieren die großen Unternehmen weniger stark als kleine und mittelgroße Unternehmen. Das liegt vor allem an der Höhe des Anteils der Personalkosten an den Gesamtkosten.
C.) Global agierende Unternehmen
Die internationale Ausrichtung großer Unternehmen bietet einen gewissen Schutz vor Krisen. Lokal begrenzte oder branchenspezifische Markteintrübungen können dadurch ausgeglichen werden. In der aktuellen Situation eines weltweiten Konjunkturrückgangs kehrt sich dieser Vorteil ins Gegenteil um.